Eltern erhalten bei uns einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten.
Einsetzbar ist er ausschließlich für die Deckung der Betreuungskosten für Kinder, die bei einer Tagesmutter oder in einer Einrichtung betreut werden. Für schulpflichtige Kinder wird er nicht gezahlt.
Der Kinderbetreuungskostenzuschuss kann nicht immer gezahlt werden. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Folgende Voraussetzungen müssen u. a. zur Gewährung des Kita-Zuschusses erfüllt sein:
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Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
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Rudolf Presl GmbH & Co. KLINIK BAVARIA Rehabilitations KG
An der Wolfsschlucht 1 - 2 | 01731 Kreischa
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Telefon: 035206 6–4411 Therapie & Pflege
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